Energiestrategie 2050 - Pro Kulmerauer Allmend

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Dokumente-Links
ENERGIESTRATEGIE 2050
Was gehört zu diesem Begriff?

Chronologie   Zeitlicher Ablauf von den Anfängen 2011 bis Inkrafttreten des neuen
Energiegesetzes 2018 (BFE)

Erläuternder Bericht zur Energiestrategie 2050 (Vernehmlassungsvorlage) vom 12. 9. 2012

Botschaft des Bundesrates  zum ersten Massnahmenpaket der ES  2050, Sept. 2013

11. 07. 2020  Neu: Teilrevision des Energiegesetzes  Paket DOKUMENTATION
(inkl. Stellungnahme Freie Landschaft) HIER

Energiegesetz  (EnG) (Stand 1. 1. 2021)
vom 30. September 2016 (PDF)
Vollständiger Text in der nach der Zustimmung durch das Volk ( 21.05. 2017) gültigen Version. Stand 1. 10. 2018  
Inkraftsetzung durch den Bundesrat am 2. 11. 2017
Neue Bestimmungen ab 1. 1. 2018 (PDF -> Hier)
(Dieses interessante Dokument zeigt, was für Verordnungen und Gesetze durch das EnG tangiert werden, wie die KEV neu geregelt wird (heisst jetzt Einspeisevergütung, finanziert durch den Netzzuschlag), ab wann ein Windpark von nationalem Interesse ist (20 GWh/a) u.s.w.

Zu den Abänderungen vom Sept. 2016 im Zusammenhang mit den neuen Energiegesetz gehören
Art. 12a: Verbot von neuen Rahmenbewilligungen für Kernkraftwerke (AKW-Verbot)
Art. 9       Verbot der Wiederaufbereitung von abgebrannten Brennelementen

Konzept Windenergie Bund  Neueste  Version 25. 9. 2020


-> Der Ausbau der Windenergie auf 4,3 TWh/a erfordere den Bau von 600 - 800
Windkraftanlagen  oder 60 - 80 Windparks.
Diese Zahlen werden im neuen Erläuterungsbericht (25. 9. 2020) aufgrund der nun grösseren Leistung der WKA reduziert auf 400 - 600 Anlagen in 40 - 60 WIndparks à 10 Turbinen.  (s. 8)
-> Mit dem neuen Energiegesetz haben Natur- und Heimatschutz nicht mehr automatisch
Vorrang.
-> Irgendwelche Hinweise oder Empfehlungen zu Abständen für Windkraftanlagen (im
Entwurf Erläuterungsbericht noch vorhanden) fehlen nun.
Massgebend ist allein die Lärmschutzverordnung.
-> Wir liegen in einem Gebiet mit hohem Windpotenzial (!) (Karte Konzept S. 30!)
-> Konzept fixiert Beitrag an Windenergie, den die Kantone zu liefern haben (S. 26). Luzern liegt
in der 3. Stufe von 5.


Ausbauziel 2050 Windenergie gemäss neuestem Erläuterungsbericht (25. 9. 2020, Seite 7)

4.3 TWh/a  =   rund 7 Prozent des gesamtschweizerischen Stromkonsums

Die Grafik dazu (ebenfalls S.7)
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü