2020/21 - Pro Kulmerauer Allmend

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Aktuell
28.11.2021
Windpark Stierenberg: (Rickenbach LU)
Visualisierung: Klick auf Bild ->
Gemeindeinitiative zum
Schutz des Stierenberges
in Urnenabstimmung angenommen mit
882 Ja zu 735 Nein  (Ja-Anteil von 54,5%)
(Stimmbeteiligung 73%)
______________________________________
Die Gemeindeinitiative "zum Schutz des Stierenbergs/Keine Windkraftanlagen auf unserem Hausberg" verlangt die Freihaltung des Berges von Bauten und Anlagen, welche das Landschaftsbild wesentlich verändern, und die Schaffng der dazu nötigen rechtlichen Grundlagen in Bau- und Zonenreglement und Nutzungsplan. (Details HIER).

Ihre klare Annahme bedeutet eine ebenso klare Manifestation des  Volkswillens.
Die Mehrheit der Bevölkerung will keine Windkraftanlagen auf dem Stierenberg.

Laut Luzerner Zeitung ist bei der Promotorin "die Enttäuschung gross", sie spreche "von einer schwierigen Situation", hoffe aber darauf, "dass sich die Haltung der Rickenbacherinnen und Rickenbacher gegenüber der Windenergie in Zukunft ändern wird."
Der ganze Bericht HIER

WIe es in der Planung der Gemeinde nun weitergeht, ist noch nicht klar.

24.11.2021
Bundesgericht:                               Für Visualisierung
                                                auf Bild klicken -->
Windpark Grenchenberg wird gebaut  
 (oder vielleicht doch nicht)
_______________________________
Seit Jahren kämpft Pro Grenchen gegen einen Windpark auf dem Grenchenberg, der ausgerechnet in einer Juraschutzzone geplant ist.
In letzter Instanz hatte das Bundesgericht über Einsprachen von Bird Life Schweiz und Vogelschutzverband des Kantons Solothurn zu entscheiden.

Im Urteil vom 24. 11. 2021 anerkennt das Gericht "ein hohes Konfliktpotenzial für Heidelerchen und Wanderfalken", "zwei verletzliche Arten von nationaler Priorität".  Für die Biodiversität und den Artenschutz kommt dem Schutz gefährdeter Arten "ebenfalls nationales Interesse zu".

Die "ausgewogene Lösung":
2 Turbinen, zu nahe an einem Wanderfalken-Horst, dürfen nicht gebaut werden.
 Der Windpark istvon 6 auf 4 Turbinen zu reduzieren.
Durch Kontrollen (Monitoring) ist die Zahl der im Betrieb getöteten Vögel und Fledermäuse zu
  erheben. Gegebenenfalls sind Abschaltungen vorzunehmen.

Nicht zutreffend ist die zu den erneuerbaren Energien gemachte Aussage:
"Zu berücksichtigen ist auch die Kapazität, zeitlich flexibel und marktorientiert Energie zu
produzieren."
Das trifft auf die Windstromproduktion nicht zu.
Wie allgemein bekannt sein sollte, produzieren Windturbinen Strom, wenn es windet, und nicht, wenn es der Markt verlangt. (Zu prüfen wäre allenfalls - wie im Falle von Ste-Croix - ob eine Falschinformation in die Urteilsfindung eingeflossen ist.)

(Die Zitate stammern aus der Medienmitteilung des Bundesgerichtes vom 24. Nov. 2021.
 Das Urteil im Wortlaut (1C 573/2018) ist zur Zeit noch nicht veröffentlicht.)

Die Städtischen Werke Grenchen als Promotren wollen nun prüfen, ob sich das reduzierte Projekt noch lohnt. Ob es weiterverfolgt wird, ist noch offen. Ein Baugesuch ist noch nicht eingereicht.

Die Diskussion in den Medien
spiegelt die verschiedenen Ansichten und Standpunkte, teilweise auch mit einer wertenden und emotionellen Komponente bis hin zur Traurigkeit von SuisseEole, ausgedrückt von deren Mediensprecherin in der SRF-Sendung Echo der Zeit (24.11.2021)
Beispiele:
TeleBielingue  https://www.telebielingue.ch/de/sendungen/info/2021-11-24 (mit EliasMeier)
Echo der Zeit  https://www.srf.ch/audio/echo-der-zeit/bundesgericht-verkleinert-den-windpark-grenchenberg?partId=12096032

Unsere Haltung:

Die Lösung der Energiefrage kann nicht in der massiven Umwandlung
von Schweizer Landschaft zu Wind-Industriegebieten liegen.


23.11.2021
Gericht anerkennt gesundheitliche Störungen durch Windpark
                     Betreiber zu Entschädigungezahlung verurteilt

Folgender Bericht macht gegenwärtug in französischen Medien die Runde:

Ort:
Gemeinde FONTRIEU im Regionalen Naturpark du Haut Languedoc, im Süden Frankreichs, ca. 75 km NW von Beziers.

2004: Ein belgisches Ehepaar kauft einen alten Bauernhof und renoviert ihn. Ziel: In dieser ländlichen
Gegend mitten im der Natur zu leben und Touristen eine Unterkunft zu  bieten.

2006   ist die Touristen-Unterkunft (gîte rural) bereit.

2008-2009  entsteht ein Windpark mit 6 Turbinen auf der Anhöhe über dem Anwesen in einer
Distanz von 700 - 1300m. (Der gesetzlioche Mindestabstand liegt in Frankreich bei 500m.)

2013   wird das Waldstück, das bisher von den Turbinen abschirmte, gerodet.
Nun geht die Pein los: "Es war eine wirklich erschreckente Aggression für Augen und Ohren, noch unerträgliicher in der Nacht. Mit den weissen Blinklichtern hatte man den Eindruck, in einem Dauergewitter zu sein." Die Gesundheit der beiden begann sich zu verschlechtern: Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Schwindel, Tinnituis, Herzjagen und selbst Bewusstseinsverlust stellten sich nach und nach ein.

2015:  Nach 2 Jahren vergeblichen Bemühunges bei Betreibern und  Behörden ergreift das Ehepaar
den Rechtsweg.

2020   weist das erstinstanzliche Gericht die Klage ab. Es bafand, die Störungen würden nicht über
die normalen Unannehmlichkeiten der Nachbarschaftg hinausgehen (!).

2021:  Das Appelllationsgericht von Toulouse gibt schliesslich den Klägern Recht. Es anerkennt
das WIndturbinen-Syndrom und die dadurch verursachte Schädigung der Gesundheit.
Die Betreiber müssen 128 000 € Entschädigung zahlen. Sie ziehen den Fall nicht weiter.

Das Ehepaar ist längst weggezogen in eine 17 km entfernte Miet-Unterkunft.
Der Hof ist entwertet . Seit 3 jahren steht er zum Verkauf, aber niemand hat sich gemeldet.
Die 6 Windturbinen bringen dem Gemeindeverband jährlich 100 000 € ein.

2 Originalberichte:  Le FIGARO  (8.11.2021)     Website Radio France Bleue (Hérault)  (ohne Bilder)


04.11.2021
EnergieSchweiz, das Programm des  Bundesrates für Energieeffizienz und erneuerbare Energien

Dieses "energiepolitische Instrument des Bundesrates" (Zitat aus der Website https://www.energieschweiz.ch/) versendet regelmässig eine Zeitung "Energiejournal" in die Haushalte. In der neuesten Ausgabe (Oktober 2021) wird vor allem für die Solarenergie geworben, eine ganze Seite ist aber auch dem Windstrom gewidmet. Dieser sei der perfekte Winterstrom, da 2/3 der Produktion im Winter erzielt würden. (Freie Landschaft kommt in einer Studie auf bloss 58%)

Besonders ins Auge sticht auf der plakativen Seite die Höhe einer modernen Windkraft-Anlage:
Angegeben werden  Nabenhöhe 180-220 m
Länge eines Rotorblattes  60-75 m
Das Erstaunliche ist nun:  
Die Maximalmasse zusammengesetzt ergeben eine Gesamthöhe von 295 m!
Das übertrifft das Niveau der Aussichtsterrasse auf der obersten Plattform des Eiffelturmes (276 m)
(Gesamthöhe inkl. Antennen heute 324 m)

Die Bildmontage gibt davon einen eindrücklichen Begriff (man muss ein Rotorblatt in senkrechter Stellung denken)
Damit wird anschaulich, was wenig bedacht wird: Windturbinen haben riesige Ausmasse und sind verglichen zu anderen landschaftsgestaltenden Elementen völlig überproportioniert.
Wollen wir wirklich unsere einzigartigen Landschaftsräume mit Hunderten von derartigen Riesen grossräumig verindustrialisieren?  Auch diese Frage betrifft die Generationen der Zukunft!

04.07.2021

Wieder 2 Windparks von der Bevölkerung massiv verworfen
01.07.2021 La Sonnaz (FR) Projekt s. unten, 19.05.2021!
Nun mit 99,2% Neinstimmen abgelehnt!

Die Gemeinde nördlich der Stadt Fribourg besteht aus 4 kleineren Dörfern mit insgesamt ca. 1200 Einwohnern.
Der umsichtige Gemeinderat wollte sich in der Frage des Windparks auf die Meinung der Bevölkerung stützen. Er berief auf den 1. Juli 2021 eine ausserordentliche Gemeindeversammlung ein mit der einzigen vorgelegten Frage: Befürworten Sie die Errichtung eines Windparks "Collines de la Sonnaz" mit 8 - 10 Maschinen von ungefähr 200m Höhe, vovon 2 - 3 auf das Gebiet unserer Gemeinde zu stehen kämen?"
Die Versammlung war nicht nur ausserordentlich gut besucht, sie verwarf wuchtig den geplanten Windpark mit 265 Nein zu 2 Ja!
(4 Enthaltungen)
Die weiteren betroffenenn Gemeinden werden später abstimmen.

28.06.2021  Vuisternens-devant-Romont (FR)
Windenergiezone mit 89% Nein abgelehnt!

Rings um die Gemeinde zwischen Bulle und Romont sind
4 Windparks geplant. Damit hätten die Leute quasi einen 360°-Rundblick auf Dutzende von Windturbinen!
Der Windpark "Monts de Vuisternens" wäre zudem grösstenteils auf Gemeindegebiet gelegen. Auch hier setzte der Gemeindrat eine besondere Gemeindeversammlung an zur Frage der Schaffung der Windenergiezone im Gemeinde-Zonenplan. Auch hier war das Interesse sehr gross. Nach Darlegung der Argumente für und wider das Projekt verwarfen die Anwesenden die geplante Windenergie-Zone mit massiven 366 Nein zu 44 Ja.
Die Gemeindeversammlung vom 28.6.2021
in Vuisternens-devant-Romont.

Das Bild zeigt die überaus grosse Beteiligung
und könnte so auch für die Versammlung von
La Sonnaz stehen.

Für weitere kürzlich gestoppte Projekte
siehe weiter unten ->Direktlink

12.06.2021
Neu in unserer Sache!
Einem Windpark Kulmerau wird die planerische Grundlage entzogen.
Im revidierten Konzept Windenergie streicht der Kanton Luzern das Windenergiegebiet Triengen.
Begründung: Die Turbinen lägen im Bereich des Anflugsektors Ost des Flugplatzes Triengen und der betr. Anflugsrouten. Im neuen Konzept ist das ein Ausschlussgebiet (Konzept S. 31)
Mit Pressemitteilung vom 9. juni 2021 informiert die Dienststelle Raum und Wirtschaft Kanton Luzern  (RAWI) über die erfolgte Revision des Konzeptes Windenergie Luzern.
Neu werden 22 kantonale Windenergiegebiete festgelegt. Sowohl in der Liste als auch auf der Karte fehlt nun Triengen. Diese Auswahl der Gebiete wird behördenverbindlich.



Die 22 Windenergiegebiete
im neuen Konzept Windenergie
(S. 2)

Triengen fehlt nun









Unten:
Anflugsektoren der Flugplätze
Triengen, Beromünster, Buttwil
(S. 31)


Wie geht es weiter?
Teilrevision des Richtplans, Einfügen der
 Windenergiegebiete.
60 Tage öffentliche Auflage,
voraussichtlich Winter 21/22.
(Gemeinden, regionale Entwicklungsträger, Parteien,
Verbände, Nachbarkantone (->AG!) können Stellung nehmen.)
Neu 17.11.2022 Auflage startet nun Ende November 22."Triengen" (Kulmerau) kommt nicht mehr vor.
Überprüfung und ev. Anpassung des Richtplans.
Verabschiedung durch den Regierungsrat.
Genehmigung durch den  Kantonsrat.
Genehmigung des Richtplans durch den Bundesrat.

Wie steht es auf der Aargauer Seite (Kirchleerau)?
Der ursprünglich vorgesehene Windpark hätte sich auf  beide Kantone verteilt (LU / AG).
Im aargauischen Konzept Windenergie ist deshalb eine Zone eingezeichnet. SIe hat Eingang in den Richtplan gefunden als "Hochrüti" mit "in Verbindung mit dem Kanton Luzern" (RPL E 1.3, Beschlüsse).  Genehmigung durch BR im August 2017 als "Zwischenergebnis".
Für einen Windpark, der mehr als 2 Turbinen umfassen muss (mind. 3), ist die Zone zu  klein.
___________________________________________

Dokumentation:     Mitteilung RAWI  (9. 6. 2021)
    LUZERN

Wieder 3 Windparkprojekte gestoppt
27.04.2021
Aus für Windpark Murzelen
Das Dorf gehört zur Gemeinde Wohlen bei Bern.  Mit Brief vom 27.4.2021 informiert der Gemeinderat die Bevölkerung, dass das Projekt dieses Windparks nicht weiter verfolgt wird.
Das Bild* zeigt eindrücklich die Dimension (240m hoch) und die Nähe der geplanten Anlagen zum Dorf: etwa  600 m.  Und die Turbinen stehen nur 500 m auseinander.
*) Das ganze Video zum geplanten Park HIER
19.05.2021


Das Bild links zeigt den geplanten Windpark La Sonnaz, der das Stadtbild Freiburgs überragen und schwer beeinträchtigen würde.

Der Promotor Groupe E Greenwatt hat sich nun von der Planung aller 4 Windparks in Kanton FR zurückgezogen und überlässt diese den Gemeinden, die es wünschen.
Die zeigen wenig Begeisterung und die Realisierung des Parks wird damit eher unwahrscheinlich. (Inzwischen hat die Gemeindeversammlung von La Sonnaz massiv gegen den Park gestimmt (SIehe oben
4. 7. 2021).
Mitteilung Groupe E Greenwatt vom 19. 5. 2021
Groupe E Greenwatt remet la planification des projets éoliens fribourgeois aux mains des communes | Groupe E (groupe-e.ch)
Video der geplanten Parks
08.06.2021
Muttenz:
Eine einzige Windturbine von 200 m Höhe wäre in Stadtnähe zwischen Autobahn und Bahngeleise zu stehen gekommen. Die Gemeindeversammlung vom 8.6.2021 lehnte das Projekt deutlich ab mit 118 zu 96 Stimmen. 700 m Abstand zur Siedlung könnten nicht eingehalten werden und man habe schon genug Lärm von Auto- und Eisenbahn.
05.05.2021
Bundesgericht lehnt in letzter Instanz die Rekurse gegen Windpark Ste-Croix ab!
05.05.2021
Zum Windpark-Projekt:
(Karte am Schluss)
Für aninierte Visualisierung Klick auf Bild  ->
Hauptdaten:
6 Windturbinen ENERCON 2,3MW
Gesamthöhe 139 m
Rotordurchmesser 82  m
Jahresproduktion 20 - 26 G Wh
Unternehmung:
ROMANDE ENERGIE

Details zum Urteil des Bundesgerichtes:

Einsprecher:  Schweizer Vogelschutz BirdLife
Helvetia Nostra (Landschaftsschutz)
Association pour la défense des Gittaz et du Mont-des-Cerfs (lokale Opposition Ste-Croix)
Rekurs  gegen das Urteil des Waadtländer Kantonsgerichtes vom 8. 11. 2018 (Gutheissung des Windparks)

Als Dokument umfasst das Urteil des BG 45 Seiten und liegt nur auf Französisch vor, da der Gegenstand der Klage (Windpark) in der Romandie liegt.

Einige Einblicke:

Windenergie zur Regulierung des Netzes?
Erstaunlicherweise schreibt das Bundesgericht in seinem  Urteil (8.4.3, S.22): „Windkraftanlagen bieten zeitliche und bedarfsgerechte Flexibilität der Produktion (...) und leisten insbesondere im Winter, wenn der Stromverbrauch am höchsten ist, einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit, indem sie das Netz je nach Bedarf be- oder entlasten können.“ (aus dem Französischen übersetzt)
Das ist unrichtig. Windstrom entsteht nur wenn es windet und kann deshalb nicht zur Regulierung des Netzes singesetzt werden. Im Gegenteil: Zum Ausgleich der unregelmässig anfallenden Windenergie müssen die Netzbetreiber Regelenergie aus anderen Quellen beschaffen.

Infraschall
Dazu wird zitiert aus dem Urteil des Kantonsgerichtes, dass der von den Windturbinen erzeugte Infraschall keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit habe (S. 6) . Trotz vielen gegentgeiligen Erfahrungen und Untersuchungen zur Frage fehlt noch immer die rechtliche Grundlage zur Anerkenung einer Schädlichkeit  des Windturbinen-Infraschalls. Diese gilt noch immer als umstritten.

Lärm
Ebenfalls gemäss S.6 ist nach wie vor die Lärmschutzverordnung Anhang 6, (S. 33) Industrie- und Gewerbelärm massgebend. Ergeben die Berechnungen, dass am betroffenen Ort die Grenzwerte eingehalten werden, ist alles OK. Interessant immerhin: Unter den 15 Orten, die am meisten exponiert sind, trifft (einzig) das Chalet du Mont-des-Cerfs (siehe unten, Karte) eine Überschreitung um 3 dB(A) (11.5., S.39). Darum verfügt das Gericht eine Auflage: Überprüfung der besonderen Situation und der Aspekte von ev. nötigen Massnahmen wie Lärmschutz-Elemente von Fenstergrösse auf der Fassade bei den Fenstern des 1.Stocks, ev. gar Leistungsreduktion oder ein Nachtstopp einer WKA (11.6 S. 39/40). EIne derartige Massnahme müsste aber (gemäss Kantonsgericht) "wirtschaftlich tragbar" sein.

Vogelschutz
Dass Vögel zuschaden kommen können, wird nicht infrage gestellt.  Aber die Zahl der Schlagopfer soll 10 pro Maschine und Jahr nicht überstgeigen. Dazu sollen 1 - 2 Radaranlagen während Perioden starker Vogelzüge diese entdecken, damit gegebenfalls die WIndturbinen gestoppt werden. Zur Überwachung wird ein Ornithologe beigezogen, der auch sicherstellen soll, dass die Schwelle von 10 toten Vögeln pro Maschine und Jahr nicht überschritten wird (10.3, S. 33/34).
Unsere Bemerkung: EIne verlässliche Zählung der Vogelleichen ist allerdings sehr schwierig, wie die Untersuchung der Vogelwarte Sempach im Windpark Le Peuchapatte zeigt. (Vereinfachte Darstellung)

Der Wald westlich der Turbinengruppe von La Gitte Dessus gehört zum Lebensraum des gefährdeten Auerhahns. Als weitere Auflage verfügt das Gericht die verlängerte Schliessung der Verbindungsstrasse Baulmes-L'Auberson über den Col de l'Aiguillon vom 1. Dezember bis 31 Mai (Ende der Periode Brut und Aufzucht) für den motorisierten Verkehr (mit Ausnahmen im April und Mai für Forstwirschaft und Vorbereitung der Viehsömmerung (S. 44, 1.1)).

Landschaftsschutz
Zwar anerkennt das Gericht, dass die Errichtung grosser Windturbinen abseits der Agglomerationen einen starken Einfluss auf das Landschaftsbild haben, meint im Prinzip aber, das gelte auch für andere Anlagen, die der Stromerzeugung dienen, wie Staumauern mit Stauseen, Flussraftwerke u.s.w. (S. 42).
Wir meinen: Erstens ist das keine Rechtfertigung für die Entwertung von zahlreichen der schönsten Landschaften mit 600 und mehr grossen Windturbinen und zweitens ist der Aspekt einer Bestückung von Landschaften mit ausgedehnten Windparks ein ganz anderer als der einzelner Staumauern oder Flusskraftwerke. Gerade für letztere ist das neue Werk Hagneck ein Musterbeispiel: Ins Wehr integriert, niedrig und architektonisch sehr gut in die Landschaft eingefügt.

Nationales Interesse
Schliesslich wird festgestellt, dass Anlagen für erneuerbare Energie gemäss Energiegesetz Art. 12 das gleiche nationale Interesse zukommt wie Schutzinteressen.
Solchen Anlagen müssten nunmehr  bessere Realisierungschancen gewährt werden (12.1, S. 43).
Originaltext: l'intérêt national permet une focalisation accrue en faveur des énergies renouvelables. Celles-ci doivent désormais  bénéficier de meilleures chances de réalisation, notamment dans les zones IFP(FF 2013 p. 6840-6841)).

Das lässt aufhorchen: Ist nun die Justiz bei der Interessenabwägung noch unvoreingenommen oder hat Justita die Augenbinde - Symbol ihrer Unparteilichkeit - nun abgelegt?


Dokumentation:   - Urteil BG (nur Französisch)
 - Energiegesetz (-> Art. 12)
  - Energieverordnung (-> Art. 9)
  - Lärmschutzverordnung (-> Anhang 6, S.33/34)
  - Bundesgerichtsgesetz  (-> Rev.-Bestimmungen Kap. 7,  S. 1239/40)
  - Medienmitteilung Freie Landschaft CH


Karte des Parkgebietes
In Ermangelung präziser Angaben konnten die Turbinen nicht metergenau gesetzt werdern. Trotzdem vermittelt die Karte einen guten Eindruck.

Chalet du Mont des Cerfs

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02.04.2021

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29.03.2021
Fernsehen SRF 1  
Die Sendung ECO vom 22. 3. 2021 bringt einen Beitrag zum Thema Windenergie in der Schweiz und kommt zum Schluss:
Die Schweiz ist kein Windland!

Der Beitrag nimmt wesentliche Teile der Sendung des Westschweizer Fernsehens vom 3. 12. 2020 auf (siehe unten unter 7.12.2020) und übersetzt sie simultan auf Deutsch. Insbesondere werden auch immer wieder Abschnitte aus der animierten Visualisierung des Windpark-Projektes EolJorat von Freie Landschaft eingeblendet (siehe auch www.windparks.ch).

Sehr bemerkenswert:
Der Kommentar endet mit der Feststellung:
" Die Schweiz ist kein Windland. Rentabel ist die Windenergie nur dank
Subventionen. Die grossen Stromproduzenten haben das längst erkannt. Sie investieren vor allem in Windparks im Ausland."

04.01.2021
29. 11. 2020: Initiative an der Urne gescheitert
Pro Lindenberg hat die Abstimmung über die Gemeindeinitiative verloren: JA 858 (40,85%) / NEIN  1242.
Damit ist es nicht gelungen, auf diesem Weg den Bau von Windkraftanlagen auf dem Lindenberg  in der Region Müswangen-Hämikon Berg-Sulz zu verhindern.

Nun ist Hitzkirch eine „Fusionsgemeinde“ mit nunmehr 8 „Ortsteilen“. Davon sind die meisten weiter weg vom geplanten WKA-Areal, und diese Leute würden die  Anlagen wohl weniger stören. Interessant wäre zu wissen, woher die Ja-Stimmen hauptsächlich kommen. Wäre das Resultat auch negativ, wenn Müswangen oder Hämikon auf dem Lindenberg noch selbständig wären? Vielleicht eben nicht, weil die WKA dort nahe bei den Leuten zu stehen kämen!

Unter diesen Umständen ist das Resultat für den Verein Pro Lindenberg dennoch ein beachtlicher Erfolg: Mit einem enormen Aufwand an Öffentlichkeitsarbeit gelang es ihm, mit 858 Stimmen über 40% der Bevölkerung, die sich an der Urne ausgedrückt hat, für den Schutz des Lindenbergs zu gewinnen.
07.12.2020
Für einmal Französisch:
Am 3. 12. 2020 sendete das Westschweizer Fernsehen RTS einen  Beitrag zur Problematik der Windenergie.
(Direktlink -> auf Bild klicken, nach Start der Sendung unten rechts auf Vollbild)
Was macht den Beitrag so bemerkenswert, dass wir hier darüber  berichten?

►  Es entsteht nicht der Eindruck der Einseitigkeit.
Beide Seiten erhalten Raum und können mit prominenten Vertretern ihre Standpunkte darlegen und begründen.
►   Die problematische Seite der Schweiz als Windland wird angesprochen und vom Vertreter der EWL
      (energie wasser luzern, Betreiber des Windparks Nufenen) nicht verhehlt, sondern begründet.
►   Anhand von zwei Beispielen (Gries-Nufenen und EoleJorat) werden übertriebene Erwartungen der
Projektanten betr. Ertrag thematisiert.
►   Zum Aufzeigen der Auswirkungen auf die Landschaft verwendet das Fernsehen Ausschnitte aus den
eindrücklichen Visualisierungen von Freie Landschaft auf www.windparks.ch. Ein Erfolg für das Konzept  von Freie Landschaft. Der grosse  Aufwand zeitigt Wirkung.
►   Lionel Perret, Geschäftsführer von Suisse Eole, bestätigt das anvisierte Ziel: 15% Windstrom-
produktion aus 1000 Anlagen in 80 - 100 Windparks als nächste Phase innerhalb einer Generation. Das bringe gewiss visuell eine Veränderung  der Landschaft, aber das werde der Beginn sein für eine Gesellschaft, die gemäss nachhaltigen Prinzipien funktioniere, für diese also ein reales  Plus.   

Nun: Die 1000 industriellen Gross-Anlagen kommen einer Zersiedelung gleich, die man ja bekämpfen will. Und vielleicht braucht dann auch eine "nachhaltige Gesellschaft" noch die Seelenräume einer geschonten Landschaft ...

Wer mit dem Französischen einigermassen zurecht kommt, dürfte die Sendung sehr interessant finden!
(nach Start der Sendung unten rechts auf Vollbild klicken)
30.10.2020
Windpark Stierenberg: Erfolgreiche Mobilisation

In Mullwil, einem Gemeindeteil von Rickenbach in der Nähe des geplanten Windparks, hat sich eine sehr aktive Untergruppe des Vereins „Schützt unseren Stierenberg“ gebildet unter dem Namen „Mullwiler Gegenwind“ (mit eigener Website: https://www.mullwiler-gegenwind.ch/ ).
Die Gruppe hat eine Gemeindeinitiative lanciert mit Namen „Erhaltet den Stierenberg – keine Windkraftanlagen auf unserem Hausberg“. Wegen der Covid-19-Massnamen musste sie brieflich erfolgen. An sämtliche Stimmberechtigte von Rickenbach (inkl. Pfeffikon) wurden Info-Brief und Unterschriftenbogen versandt, zusammen mit frankiertem Rückantwort-Couvert. Ein Riesen-Aufwand!

Nun liegt das Ergebnis vor: Eingegangen sind 549 Unterschriften. Ein bedeutender Erfolg bei einer Gesamt-Bevölkerung (CH) von 2762 Personern, Kinder eingeschlossen (31.12.19).

Wortlaut der Initiative in diesem Dokument.
Auf das Ergebnis einer zukünftigen Volksabstimmung darf man gespammt sein!

28.09.2020
Parc éolien des Quatre  Bornes: C'est  NON!
Erneut wurde ein Windpark  abgelehnt, diesmal von der Gemeinde Sonvilier im Berner Jura.
Am reich befrachteten Abstimmungssonntag vom 27. Sept. 2020 ging es in Sonvilier (BE) auch um den Zonenplan, der den Bau des Windparks "Les Quatre Bornes" auf den südlichen Jurahöhen im Grenzgebiet zum Kanton Neuenburg ermöglichen sollte: 10 Turbinen, 207 m hoch, davon 7 auf Gemeindegebiet, die 3 restlichen im Kanton NE. Der Park wäre zudem in den regionalen Naturpark Chasseral zu stehen gekommen.

Mit 286 Nein gegen 281 Ja fiel das Resultat zwar knapp aus:  5 Stimmen gaben den Ausschlag. Doch ist es bemerkenswert, da 2015 in einer Konsultativ-Abstimmung noch 75% für den Windpark waren.

Das bedeutet das Aus für den Windpark, zumindest im vorgesehenen Umfang. Ob die 3 WKA auf Neuenburger Boden noch realisiert werden, ist fraglich, zudem auch auf dieser Seite ein starker Widerstand sich regt. Die Windkraftgegner in Neuenburg wehren sich noch gegen zahlreiche weitere Projekte, die ihre schöne Juralandschaft enorm verunstalten würden.

Das Gebiet "Les Quatre  Bornes"
Freie Landschaft Schweiz hat sich in einer markanten Stellungnahme geäussert, die in der Presse Erwähnug fand. Hier der LINK.

31.08.2020
Biodiversitätsschädigende Subventionen in der Schweiz

"Windkraftanlagen haben eine negative Auswirkung
auf die Biodiversität"

"Eine Abschaffung der Subventionen würde den
Ausbau der Windkraft weitgehend beenden"
Diese Feststellungen macht die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schee und Landschaft in einer grossen Studie (216 Seiten), die am 24. 8. 2020 erschien. (Punkt 6.3.3  S. 101)

Bemerkenswert:
Die WSL ist eine Forschungsanstalt des Bundes (Hauptsitz Birmenstorf ZH), gehört zum ETH-Bereich und untersteht somit dem WBF (Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (gegenwärtig Bundesrat Guy Parmelin). Damit äussert sich
eine offizielle Bundesanstalt zu einem negativen Aspekt der Windkraft.

Details:
Die negativen Auswirkungen von WKA werden nur in Bezug auf die Biodiversität analysiert und der Bericht nennt bloss 2 Auswirkungen:

1. Benötigte Infrastruktur: Dazu gehören Erschliessungsstrassen für schwere
Transportfahrzeuge. Sie bleiben bestehen, haben eine Nachfolgenutzung und können
zu einer  Fragmentierung des Ökosystems beitragen.  

2.  Vogelschlag: Je nach Standort kann dieser schwerwiegende Folgen für die
 Artbestände haben. Auch Fledermäuse sind betroffen.
Relativierung:
1. Zielkonflikt
Die Studie untersucht etwa 160 Fälle von Subventionen verschiedener Art und deren Auswirkungen auf die Biodiversität.
Dabei stösst sie häufig (28% der Fälle) auf einen innerökologischen Zielkonflikt: Die Subventionen dienen dem Umwelt- und Naturschutz,  die geförderte Aktivität jedoch schädigt die Biodiversivität!

So auch bei der Windkraft: Ein Stopp würde "die Umsetzung der Energiestrategie verzögern"  (6.3.3.5 S. 102). Darum sollte bloss "die geplante Ausbauleistung von einem Faktor 30 auf einen Faktor 15 zurückgestuft werden."  Klartext: Weniger Anlagen bauen.
2. Die grosse Zahl der ebenfalls biodiversitätsschädigenden Aktivitäten
Die Windkraft ist nur eine von vielen! Sehr viele Bereiche unserer Wirtschaft und Lebensart gehören auch dazu. Zum Beispiel

-Wasserkraft (!!!) und weitere Formen der Energiegewinnung
- Verkehr in allen Formen und dessen Infrastrukturen
- Siedlungsentwicklung
- Industrie
- Landwirtschaft (!!!)
- Forstwirtschaft
- Tourismus
- Abwasserentsorgung
- Hochwasserschutz
u.s.w.

Einzige Ausnahme im Energiebereich:

! Photovoltaik !  

   Das Ausbaupotenzial ist sehr hoch. "Führt diese Subvention zur Reduktion anderer
Energieproduktion, ist ihre Wirkung auf die Biodiversität als positiv zu bewerten."
(6.3.5 S. 104 )
Der Wegfall von finanziellen Zuschüssen oder Vergünstigungen (Steuerabzug, teilweise Steuerbefgreiung, staatliche Finanzierung etc.) würde für Wirtschaft und Private schwer ins Gewicht fallen!

Beispiel: Wohneigentum als Gefährder der Biodiversität
"Wird Wohneigentum gefördert, kann dies zu Neuerschliessungen, Flächenverbrauch und Zersiedelung führen."  (8.4  S. 121)
Abzugsmöglichkeiten (...) fördern Neubauten "und tragen (...) zur Versiegelung und Zerschneidung bei." (8.4.1.3  S. 123)
Selbst ein Steuerabzug für Gartenunterhalt fällt unter schädigende Subventionen.
(8.6. / 8.6.1  S. 130)

Abhilfe:  Massive Verteuerung des Wohneigentums durch Streichung der Steuerabzüge
und Erhöhung des Eigenmietwertes.
(Tabelle S. 128/9)  
Die grosse Zahl der Wohneigenümer in unserem Land wird erfreut sein!
Ausführliche Dokumente
Freie Landschaft: Medienmitteilung (28. August 2020)
WSL-Bericht: Biodiversitätsschädigende Subventionen in der Schweiz, 216 Seiten (24. August 2020)
Link zur Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landfschaft (WSL)
10.08.2020
Wenn die Lichter zu flackern beginnen
Schweizer Strompolitik im Blindflug

Mit der "Energiewende" steuert die Schweizer Energiepolitik auf einen Abgrund zu. Es ist mit steigenden Energiekosten, Schäden an der allgemeinen Wohlfahrt und Mangelversorgung zu rechenen.

So ist in der NZZ vom 6. 8. 2020  S.7 der Kommentar von Lukas Weber überschrieben.


Übersicht:
► Mit der Annahme des neuen Energiegesetzes am 27. März 2017 wird die Energiestrategie 2050
 (Energiewende mit Verzicht auf Kernkraftzwerke) gutgeheissen. Der Artikel beleuchtet
interessanterweise eine lange Vorgeschichte. Dazu gehören

●  die 1968er Bewegung mit ihren Parolen und die daraus hervorgegangene Ökologiebewegung.

●   Ideen, lanciert  von Wissenschafern und Ökonomen in Publikationen, wie "Die Grenzen des
 Wachstums", "Small is Beautiful" (1972/73) mit Kritik der Grosstechnik, der abendländischen
 Kultur und Zivilisation überhaupt, als letzlich zerstörerich.

●  1986 Tschernobyl
●   und natürlich 2011 Fukushima

 Vorarbeit: 1990 Annahme des Energieartikels in die Bundesverfassung mit den Forderungen nach
u.a. einer umweltverträglichen Energieversorgung und einem sparsamen und rationellen Energieverbrauch

Verfassungsgrundlage für
●  Ausbau der erneuerbaren Energien,
●   Verpflichtung der Elektrizitätsversorger zur Abnahme vonunregelmässigem  Solar- und
 Windstrom,
●   hohe Abgabe auf CO2-Ausstoss für Konsumenten.

Aktuell berät Parlament über Verschärfung:
●  Massive Erhöhung  CO2-Abgabe, Erhöhung Benzinpreis, Flugticketabgabe, faktisches Verbot
    von Ölheizungen. "So  wirkungslos diese Eingriffe für die weltweite Klimaentwicklung auch
 sind, werden sie (...) voraussichtlich gutgeheissen."

Kritik:
●   Es drohen Strommangel und Stromausfälle, besonders im Winter.

●   Die Nachbarländer sind immer weniger in der Lage, dies auszugleichen. Mit ihrer
Energiewendepolitik bauen sie ihre gesicherten Produktionskapazitäten selbst ab.

●  Unsere Stromproduzenten haben kein Interesse, zur Versorgungssicherheit in neue
Kraftwerke zu investieren. Die Energiewendepolitik ist mitverantwortlich dafür, dass die Strommarktpreise zu tief sind.

●   Mit der verlängertnen Subventionspolitik droht ein Ansteigen der Strompreise, die schon
heute über dem europäischen Durchschnitt liegen.

●   Die gegenwärtie Energiewendepolitik wird sich als sehr teuer und für die Wohlfahrt
zerstörerisch herausstellen.

Wie könnte denn eine Energiepolitik aussehen?
●   Ziel:  Sichere und kostengünstige Energieversorgung.
●   Privatwirtschaftlich erbrachte Stromversorgung.
●   Eingriffe nur bei Gefährdung der Versorgungssicherheit.
●   Stromabgaben nur, wenn diese den Markt nicht merklich verzerren.

Weitere  wichtige zusätzliche Informationen im ausführlichen Artikel der NZZ

17.07.2020
Aus dem UVEK liegt eine Teilrevision des Energiegesetzes vor (Vernehmlassung abgeschlossen).

Warum nun, nach dem das neue Energiegesetz am 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt wurde? Handelt es sich um eine normale Anpassung, oder ist die ES 2050 mit einem Konstruktionsfehler behaftet?
Die NZZ beleuchtet die Situation gründlich (16. 7. 2020, S. 10)
 Hauptpunkte:

Mit den jetzigen Förderinstrumenten ist die Energiewende nicht zu schaffen.

Trotz Millionen von Fördermitteln kommt der Ausbau der erneuerbaren Energie nicht
  im nötigen Tempo voran.

Bei der Wasserkraft ist das Potenzial geringer als angenommen.

Beim Wind ist der Ausbau gering und bei der Geothermie inexistent.

Photovoltaik und Windkraft sind wetterabhängig und nicht steuerbar.

Speicher in grossem Stil für die Umlagerung von Sommer-Überschüssen in den Winter fehlen.

Elektromobilität und Wärmepumpen werden die Situation verschärfen.

Die aufgegleiste Energiestrategie war naiv und unvollständig, das Projekt geprägt von geringen
 Kenntnissen des Strommarktes. Dieser ist heute zerrüttet.

Nun wird das Subventionswesen einfach umgestaltet und verlängert: Ablösung der
 Einspeisevergütung durch einmalige Investitionsbeiträge, auch für Wasserkraft, die bedeutend  
 mehr erhält. Kosten 215 Mio. Fr./Jahr zulasten der Stromkonsumenten.

 Was nötig wäre:
Weg von den Subventionen. Schaffung von Marktbedingungen, in denen sich Investitionen in
  Erneuerbare und Versorgungssicherheit lohnen.

Ein Lenkungssystem, das ausländischen „fossilen“ Strom belastet, einheimischen erneuerbaren,
  flexible Produktion, Reservehaltung und Speicherung (auch neue Techniken) begünstigt und für
die Unternehmen zum Geschäft macht in einer Wettbewerbs-Situation.

Genaueres im ausführlichen Artikel der NZZ
Die Dokumente zur Revision des Energiegesetzes inkl. Stellungnahme von Freie Landschaft HIER

06.07.2020
Lösung des Bilderrätsels auf einer anderen Seite  --> HIER

oder unter dem Menu "Wind-Probleme"

02.05.2020
"Nun scheinen die Windkraftbefürworter wieder zu
erwachen"
Der zunehmende politische Druck spiegelt sich in der Presse

Das obige Zitat entstammt einem Artikel des "Bund" (17.4.2020 Website) mit dem Titel "Wer soll im Winter Strom liefern?"
Es geht darin um die sichere Stromversorgung nach Wegfall der Kernkraftwerke. Diese decken ja vor allem auch den Mehrverbrauch im Winter. Ist es dann möglich, nach ihrem Wegfall die "Winterstromlücke" mit erneuerbarer Energie zu decken?
Die Argumentation ist bekannt: "Den grössten Teil der Stromproduktion liefern WIndkraftanlagen im WInter."
Und weiter wird Jürg Rohrer, Energieexperte der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften in Wädenseil, zitiert: "Den Menschen ist viel zu wenig bewusst, wie wichtig die Windkraft in der Schweiz ist."

Immer gemäss dem Zeitungsartikel macht Suisse Eole geltend:
- Die Technik hat sich weiterentwickelt, die Leistung der heutigen
Windanlagen ist dreimal grösser. Der WInd könnte bis 2050 9 TWh  liefern (statt 4,3 TWh). Mindestens zwei Drittel davon fliessen im WInter.
- Suisse Eole ist überzeugt, dass Windenergie 20% des Winterstroms decken
kann.
- 15 Windparks sind im Bewilligungsverfahren, 55 in Planung. (Freie Landschaft
nennt die Zahl von 794 geplanten Windturbinen.)
- Aber es geht viel zu langsam. Heute können über 3 gerichtliche Instanzen
Einsprachen  gemacht werden. Für jede verliert man mindestens 3 Jahre.
 Die grössten Verhinderer sind (laut Geschäftsleiter Suisse Eole) die Stiftung Landschaftsschutz und Helvetia Nostra.

Unser Kommentar:
Spätestens hier hört es auf: Einsprechende Natur-  und Landschaftsverbände als Verhinderer zu bezeichnen, ist abwertend moralisierend, ja stigmatisierend und einer würdigen Auseinandersetzung unangemessen.
In einer demokratischen Ausmarchung ist der Gegenpart zu respektieren, auch wenn Ansichten aufeinanderprallen.

Es könnte auch anders gehen. Das grosse Potenzial an Sonnenenergie ist längst nicht ausgeschöpft. Sie ist weit landschaftsverträglicher und hat kein Störpotenzial. Geeignete Anlagen im Hochgebirge haben einen hohen Produktionsanteil im Winter (Felix Nipkow von der Schweizerischen Energiestiftung SES in NZZ 18.2.20, S.13).

Das Ungleichgewicht Sommer-/Winterverbrauch könnte sich mit der Erwärmung  verändern: Winter weniger Heizung, Sommer mehr Kühlung.

Wir sind nach wie vor gegen die  Entwertung unserer unvergleichlichen Landschaften, Erholungs-  und Touristikgebiete durch Aberhunderte von riesigen, hochaufragenden Kleinkraftwerken. Ihre Energiedichte ist in unseren Verhältnissen gering und der Blick darf nicht einseitig nur auf deren Stromproduktion gerichtet sein.

Mehr dazu:
Der ganze Zeitungsartikel zeigt Aspekte der Diskussion und die Unsicherheit der Energiezukunft.
10.01.2020
 
Mühleberg abgeschaltet. Wie geht es nun weiter?
 
Halten wir den Kurs auf „sicher-sauber-schweizerisch“?
Oder bewegen wir uns Richtung „Fiasko der Energiestrategie 2050“, die zur Importstrategie wird?
Fachleute befürchten es.
 
Unter welchen Vorzeichen beginnt das Jahr 2020?
 
Was wir dazu sagen können lesen Sie HIER.
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