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ENERGIESTRATEGIE 2050
Was gehört zu diesem Begriff?
Energiegesetz (EnG)
vom 30. September 2016 (PDF)
Vollständiger Text in der nach der Zustimmung durch das Volk ( 21.05. 2017) gültigen Version.
Inkraftsetzung durch den Bundesrat am 2. 11. 2017
Neue Bestimmungen ab 1. 1. 2018 (PDF -> Hier)
(Dieses interessante Dokoment zeigt, was für Verordnungen und Gesetze durch das EnG tangiert werden, wie die KEV neu geregelt wird (heisst jetzt Einspeisevergütung, finanziert durch den Netzzuschlag), ab wann ein Windpark von nationalem Interesse ist (20 GWh/a) u.s.w.
Konzept Windenergie Bund 28.6.2017 (Entwurf 22. Oktober 2015)Erläuterungsbericht Konzept Windenergie Bund 28.6.2107 (Entwurf 22. Oktober 2015)-> Der Ausbau der Windenergie auf 4,3 TWh/a erfordert den Bau von 600 - 800
Windkraftanlagen oder 60 - 80 Windparks.
-> Mit dem neuen Energiegesetz haben Natur- und Heimatschutz nicht mehr automatisch
Vorrang.
-> Irgendwelche Hinweise oder Empfehlungen zu Abständen für Windkraftanlagen wie im
Entwurf Erläuterungsbericht Konzept Eindenergie auf S. 8 fehlen nun.
Massgebend ist allein die Lärmschutzverordnung.
-> Wir liegen in einem Gebiet mit hohem Windpotenzial (!) (Karte Konzept S. 30!)-> Fixiert Beitrag an Windenergie, den die Kantone zu liefern haben (S. 26). Luzern liegt
in der 2. Stufe von 5.
Im Entwurf Erläuterungsbericht Konzept Windenergie Bund werden auf S. 5 für den Ausbau der Windenergie noch Zwischenziele angegeben:bis 2020 -> 0.6 TWh/aBis 2035 -> 1.5 TWh/aBis 2050 -> 4.3 TWh/a (= rund 8% der schweizerischen Stromkonsums)In der definitiven Fassung ist nur noch das Endziel festgelegt. Zwischenwerte lassen sich bloss aus der Grafik S. 6 herauslesenHier die Version des Entwurfs mit den Zwischenzielen: